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  • · Fachbeitrag · Pressemitteilung

    Unterbeteiligung gehört nicht zum Nachlass: Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

    | Der Verleger Siegfried Unseld hatte sich für eine Doppelstiftung entschieden, also eine Familienstiftung als seine Alleinerbin eingesetzt und zeitgleich seiner gemeinnützigen Stiftung Unterbeteiligungen an den Verlagsgesellschaften von jeweils 30 % aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt seines Todes eingeräumt. |

     

    PRAXISHINWEIS | Der BGH (II ZR 306/09) hat insoweit festgestellt, dass die Unterbeteiligung nicht mittels Verfügung von Todes wegen übertragen worden sind und damit nicht in den Nachlass fallen und auch keinen Pflichtteilsansprüchen zugänglich sind. Vielmehr wurden die Unterbeteiligungen durch Schenkungen unter Lebenden übertragen. Der BGH hatte aber hier nicht darüber zu befinden, ob die Schenkung ergänzungspflichtig ist.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30963020