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  • · Fachbeitrag · Stiftung & Recht

    Die Stiftung & Co. KG (Teil 2)

    von RA/FAStR/FAHGR Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel

    | Ein Stiftungskonstrukt besonderer Art ist die Stiftung & Co. KG. Für welche Sachverhalte diese Rechtsform in Betracht kommt, zeigt der folgende Beitrag. Außerdem werden häufig anzutreffende (aber falsche) Thesen einer kritischen Betrachtung unterzogen. Nachdem in Teil 1 die Darstellung der Konstruktion sowie die steuerlichen Gesichtspunkte im Mittelpunkt standen, geht es vorliegend um die Trennung von unternehmerischem Vermögen einerseits und Unternehmensführung andererseits, um die Haftung sowie um die Flexibilität der Satzung. |

    1. Trennung von Management und Unternehmensvermögen

    Die Stiftung & Co. KG kommt insbesondere in Betracht, wenn der Unternehmer das unternehmerische Vermögen bei seiner Familie belassen möchte, die Familienmitglieder aber keinen Einfluss auf die Unternehmensführung anstreben oder bekommen sollen (Hennerkes/Schiffer, BB 92, 1940, 1942; Ihle, RNotZ 09, 621, 639; Nietzer/Stadie, NJW 00, 3457, 3460; Wochner, MittRhNotK 94, 89, 94). Die strategische Geschäftsführung obliegt dem Stiftungsvorstand, zum Beispiel einem angestellten Fremdgeschäftsführer, derweil die Kommanditanteile nach dem Willen des Unternehmers an die Nachkommen verteilt werden können (Gummert, a.a.O.; Nietzer/Stadie, NJW 00, 3457, 3460).

     

    1.1 Der Grundsatz der Selbstorganschaft

    Dreh- und Angelpunkt der Problematik ist der sogenannte Grundsatz der „Selbstorganschaft“.