· Fachbeitrag · Stiftungsführung
Corporate Governance: Auch für Stiftungen ein Thema
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln
| Die in Amerika durch Missstände in der Bilanzpraxis von Wirtschaftsunternehmen angestoßene Corporate Governance Diskussion hat auch zügig den deutschen Stiftungssektor erreicht. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wendet sich zwar in erster Linie an Aktiengesellschaften. Wie in der Einführung zum DCGK ausgeführt, wird jedoch auch anderen Institutionen empfohlen, den Kodex anzuwenden. Er hat somit zumindest „Ausstrahlungsfunktion“ im Stiftungsbereich. |
1. Das Regelungswerk und seine Ziele
Der DCGK ist ein Regelwerk zur guter Unternehmensführung. Ziel der Einführung eines solchen Systems ist die Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit geschäftlichen Handelns der Organisation, i.d. Regel verbunden mit der Orientierung an mehr Effizienz.
1.1 Börsennotierte Unternehmen
Für die Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften sind die Regelungen des DCGK seit Längerem verpflichtend. Dieser Kodex beinhaltet konkret wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften („Unternehmensführung“) und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen und das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Er verdeutlicht dabei die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen („Unternehmensinteresse“).
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