31.01.2013 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Keine Besteuerung der Entschädigung ehrenamtlicher Betreuer
| Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. |
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