· Fachbeitrag · Familienstiftung
„Raus“ aus der GmbH und „Rein“ in die Familienstiftung ‒ so ist es steueroptimiert möglich
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele künftige Stifter sind Anteilseigner einer GmbH. Soll der Eintritt in den Ruhestand erfolgen, stellt sich naturgemäß die Frage, was mit dem Unternehmen der GmbH passieren soll. Immer wieder fällt dann die Entscheidung zugunsten des Verkaufs des Unternehmens und der Errichtung einer Familienstiftung. Auf diese wird dann der mit dem Verkauf realisierte Gewinn transferiert und den zukünftigen Generationen zur Verfügung gestellt. SB zeigt anhand eines Musterfalls mit drei Varianten, wie Sie dabei die effektive Steuerbelastung kräftig reduzieren können. |
Der Musterfall
Damit das Thema für Sie möglichst greifbar wird, folgender Beispielsfall.
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A ist 75 Jahre alt, konfessionslos, verheiratet und hat neben seinen zwei Kindern drei Enkelkinder. Er ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH, deren voll eingezahltes Stammkapital 25.000 Euro beträgt. Die A-GmbH ist in Würzburg ansässig, der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 Prozent. Der individuelle Grenzsteuersatz von A beträgt 45 Prozent.
Da sich A in den Ruhestand begeben möchte und seine Kinder die Übernahme des Familienbetriebs ausgeschlossen haben, steht der Verkauf des Unternehmens an. Den dabei erzielten Nettogewinn beabsichtigt A einer neu zu gründenden Familienstiftung zukommen zu lassen, die den Gewinn festverzinslich anlegt und auch auf dem Kapitalmarkt in Aktien und Fonds investiert. Mit den Erträgen soll die Familienstiftung neben A, seiner Ehefrau und den Kindern von A auch die Enkelkinder und weitere Generationen finanziell unterstützen. A schweben für die Realisierung des Projekts drei Modelle vor:
Den Kaufpreis von zehn Mio. Euro hat ein Sachverständigengutachten ergeben. |
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