· Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftungen
„Capital Campaign“ Finanzierung von Großprojekten durch Fundraising
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln
| Fundraising ist vielschichtig. Schwerpunktmäßig sollen dadurch Mittel für gemeinnützige Einrichtungen beschafft werden, damit die satzungsmäßigen Zwecke besser und nachhaltiger erfüllt werden können. Ein Bereich des Fundraising ist das „Capital Campaign“. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit seiner gemeinnützigkeitsrechtlichen Zulässigkeit. |
1. Was ist unter „Capital Campaign“ zu verstehen?
Beim „Capital Campain“ handelt es sich um ein strukturiertes Fundraising-Programm, das eine Organisation in die Lage versetzt, eine hohe Geldsumme in einem begrenzten Zeitraum (in der Regel zwischen drei und fünf Jahren) für spezifische Förderprojekte einzuwerben.
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Eine gemeinnützige Krankenhaus-GmbH ist bemüht, den stationären Bereich seiner Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin zu vergrößern. Dazu muss die GmbH in einen Neubau investieren. Sie stellt dazu einen Fundraiser ein, der innerhalb von 5 Jahren wesentliche Mittel für diesen Neubau akquirieren soll. Dem Fundraiser wird eine Assistenz von einer weiteren Person zur Verfügung gestellt. Die Personalkosten sowie auch die sämtlichen Ausgaben für das Projekt (Reisetätigkeit, Bewirtung etc.) werden aus den zeitnah zu verwendenden Mitteln des Krankenhauses bestritten. |
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