· Fachbeitrag · Spenden
Neues Urteil belegt: Spendenhaftungsrisiko sollte nicht unterschätzt werden
| Falsch oder unzulässigerweise ausgestellte Spendenbescheinigungen führen zu einer pauschalen Haftung. Dabei darf sich der Aussteller weder beim Haftungsmaßstab noch bei der Haftungssumme auf die Nachsicht des Finanzamts verlassen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des FG Niedersachsen. Stiftungen sollten diese zum Anlass nehmen ihre „Spendenbescheinigungs-Praxis“ für den Vorstand haftungssicher auszugestalten. |
1. Der Fall des FG Niedersachsen
Ein für das Ordnungs- und Feuerwehrwesen zuständiger Mitarbeiter einer Gemeinde hatte für ehrenamtlich erbrachte Arbeitsleistungen beim Bau des Feuerwehrgerätehauses Spendenbescheinigungen ausgestellt. Dabei legte er einen bestimmten Stundensatz zugrunde, ohne dass entsprechende Vereinbarungen oder Zusagen für Vergütungen bestanden hatten. Entgegen § 10b Abs. 3 EStG wurden also Arbeitsleistungen als steuerlich abzugsfähige Zuwendungen behandelt.
Das Finanzamt erließ einen Haftungsbescheid gegen die Gemeinde. Dabei ging es um sieben Zuwendungsbestätigungen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 24.882 EUR, die steuerlich geltend gemacht worden waren und beiden „Spendern“ zu einem Sonderausgabenabzug geführt hatten. Die Haftungssumme belief sich entsprechend § 10b Abs. 4 EStG auf 30 % dieses Betrags.
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