· Fachbeitrag · Spendenhaftung
(Steuer-)rechtliche Tücken des Spendenrechts ‒ Das Risiko der Spendenhaftung im Blick haben
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Werden einer Stiftung Spenden zugewandt, muss sie diese nicht nur ordnungsgemäß bescheinigen, sondern auch für den steuerbegünstigten Zweck verwenden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Stiftung und deren Verantwortliche. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen der Aussteller- und der Veranlasserhaftung. Welche Haftungsrisiken hier konkret bestehen, erläutert SB. |
Was bei der Ausstellerhaftung gilt
Nach § 10b Abs. 4 S. 2, Alt. 1 EStG haftet für die entgangene Steuer, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt.
Kriterium 1: Wann ist eine Zuwendungsbestätigung unrichtig?
Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Zuwendungsbestätigung unrichtig, wenn deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht (BFH, Urteil vom 12.08.1999, Az. XI R 65/98, Abruf-Nr. 000209). Das kann z. B. der Fall sein, wenn
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