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  • · Fachbeitrag · Stiftungen als Vermieter

    Neue Trinkwasserverordnung nimmt Vermieter in die Pflicht

    | Mit der ab 1.11.11 geltenden novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde der Pflichtenkatalog für Haus- bzw. Wohnungsvermieter wesentlich erweitert. Zweck der Verordnung ist, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen. Das gilt beispielsweise im Hinblick auf den Eintrag von Blei und die Kontaminierung mit Legionellen. |

     

    Die Verordnung statuiert etliche Berichts- und Mitteilungspflichten. So z.B. die ab dem 1.11.11 geltende Pflicht des Vermieters, das Vorhandensein bestimmter Warmwasserversorgungsanlagen dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Hinzu tritt die Pflicht, die zentrale Warmwasser-Installation im Regelfall einmal jährlich auf Legionellen untersuchen zu lassen. Vermieter müssen eine solche Untersuchung erstmalig bis zum 31.10.12 durchführen. Wird diese Untersuchungspflicht nicht erfüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Stiftungen, die Wohnungen vermieten und Trinkwasser zur Verfügung stellen, sollten sich genau informieren, ob sie betroffen sind und die erforderlichen Prüfungen in diesem Fall rechtzeitig veranlassen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 222 | ID 30455780