· Fachbeitrag · Treuhandstiftung (Teil 1)
Entstehen Pflichtteilsergänzungsansprüche bei der treuhänderischen Stiftung?
RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Christoph J. Schürmann, Bonn, (www.schiffer.de; www.stiftungsrecht-plus.de)
| In der Praxis finden sich zunehmend Dachstiftungen und sonstige Träger für treuhänderische Stiftungen. Aber wie verhält es sich dabei mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen - entstehen sie oder nicht? Dieser Streit hat erhebliche praktische Bedeutung. In dieser Beitragsreihe soll die zugrundeliegende Rechtsfrage näher betrachtet werden. Hier zunächst zur Ausgangslage. |
1. Worum wird gestritten?
Bei der Betrachtung des Themas gehen wir von dem inzwischen wohl typischen Fall aus, dass sich in den Treuhandvereinbarungen jeweils ein Kündigungsrecht für die Vereinbarung findet. Zu Pflichtteilergänzungsansprüchen werden dabei zwei Meinungen vertreten:
- Die eine Meinung geht davon aus, dass bei der Errichtung einer treuhänderischen Stiftung durch Treuhandvertrag (Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag) keine Pflichtteilsansprüche entstehen. Dies hat zur Folge, dass damit auch die „Pflichtteilsfrist“ für die „Abschmelzung“ eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§ 2325 Abs. 3 BGB) nicht zu laufen beginnt.
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