· Fachbeitrag · Treuhandstiftung (Teil 3)
Entstehen Pflichtteilsergänzungsansprüche bei der treuhänderischen Stiftung?
RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Christoph J. Schürmann, Bonn, (www.schiffer.de; www.stiftungsrecht-plus.de)
| In der Praxis finden sich zunehmend Dachstiftungen und sonstige Träger für treuhänderische Stiftungen. Aber wie verhält es sich dabei mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen - entstehen sie oder nicht? Dieser Streit hat erhebliche praktische Bedeutung. In dieser Beitragsreihe soll die zugrunde liegende Rechtsfrage näher betrachtet werden. Hier zur Treuhandstiftung und ihrer Errichtung durch Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag. |
1. Stiftungserrichtung mit Kündigungsmöglichkeit
Bei der Errichtung einer treuhänderischen Stiftung durch Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag besteht ein wesentlicher Unterschied zur Errichtung durch Schenkung,
- bei einem unentgeltlichen Auftrag kann der Stifter den Auftrag jederzeit „widerrufen“ und der Stiftungsträger kann jederzeit kündigen.
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