· Fachbeitrag · Anerkennung
Die Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung: Was die Stiftungsaufsicht prüft
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung der Stiftungsbehörde ‒ so sagen es §§ 80, 82 BGB auch nach der Reform des Stiftungsrechts. Tagtäglich werden auf dieser Grundlage rechtsfähige Stiftungen errichtet ‒ doch wie genau funktioniert der Anerkennungsprozess und was prüft die Stiftungsaufsicht? SB wirft einen Blick auf das Anerkennungsverfahren und ein Urteil des VG Berlin. |
Fall vor VG Berlin: Antrag auf Anerkennung einer Stiftung
In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall ging es um die Anerkennung einer rechtsfähigen Familienstiftung. Die spätere Klägerin hatte zusammen mit ihrem Rechtsanwalt im Jahr 2019 die Schritte zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung eingeleitet. Das Stiftungsgeschäft und die Satzung wurden mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt. Zur Errichtung der Stiftung kam es zunächst trotzdem nicht, sondern die Klägerin entschied sich zwischenzeitlich dazu, die Stiftung vorerst als unselbstständige (Treuhand-)Stiftung zu errichten. Dabei agierte sie als Treuhänderin und ihr Rechtsanwalt als Stifter.
Im Jahr 2021 sollte die unselbstständige Stiftung nun in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden. Als Stifter sollte der Rechtsanwalt, der Treugeber also, gelten. Noch bevor die Stiftungsaufsicht über die Anerkennung entschied, erfuhr sie jedoch, dass der potenzielle Stifter regelmäßig im konservativen und ggf. politisch rechten Spektrum Beiträge (insbesondere zu den im Zuge der Covid-Pandemie getroffenen Maßnahmen) veröffentlichte. Die Stiftungsaufsicht lehnte aus diesem Grund nach Anhörung des potenziellen Stifters den Anerkennungsantrag ab. Sie begründete die Ablehnung mit einer Gefährdung des Gemeinwohls, die man im vorliegenden Fall nicht ausschließen könne.
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