· Fachbeitrag · Familienstiftung
Die Familienstiftung ‒ Teil 2: Errichtung, laufende Tätigkeit und Beendigung der Familienstiftung
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Wer über die eigene (Unternehmens-)Nachfolge nachdenkt, hat viele Optionen. Die Errichtung einer Familienstiftung ‒ also einer Stiftung, die (jedenfalls auch) der Versorgung einer oder mehrerer Familien dient ‒ ist eine davon. Dass es dabei nicht „die eine“ Familienstiftung gibt, sondern es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten mit jeweils eigenen Chancen (und Risiken) gibt, zeigt der StiftungsBrief in einer Serie. Im zweiten Teil geht es um die Errichtung, laufende Tätigkeit und Beendigung der Familienstiftung. |
Die Errichtung der Familienstiftung
Vor der Errichtung jeder (Familien-)Stiftung ‒ egal welcher Rechtsform ‒ sollte eine angemessene Vorbereitungs- und Vorprüfungsphase liegen. Bevor die Stiftung sinnvoll und mit Zukunftspotenzial errichtet werden kann, müssen
- die Rahmenbedingungen feststehen (vor allem der Stiftungszweck und das Stiftungsvermögen),
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