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  • · Fachbeitrag · Anerkennung

    Sinn und Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehalts im Stiftungsgeschäft

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | In manchen Konstellationen kann ein Widerrufsvorbehalt im Stiftungs-geschäft unschätzbar wertvoll sein. Dennoch begegnet man gelegentlich Bedenken bei Anerkennungsbehörden. Dagegen gibt es gute Argumente. |

    Risiko: Schenkungsteuer bei unternehmerischem Vermögen

    Der Sinn einer Stiftung ‒ mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung ‒ liegt typischerweise darin, für die Ewigkeit oder jedenfalls für einen sehr langen Zeitraum bestimmte Zwecke aus den Erträgen des vom Stifter hingegebenen Stiftungsvermögens zu erfüllen. Was aber, wenn bereits in einem frühen Stadium nach der Anerkennung Probleme entstehen, die sich auch mit Hilfe der Anerkennungsbehörde nicht beheben lassen und den ursprünglichen Sinn der Stiftung in Frage stellen?

     

    Damoklesschwert Schenkungsteuer

    Ein konkretes Beispiel bilden Familienstiftungen, auf die der Stifter sein Vermögen ‒ meist: ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe ‒ übertragen will. Regelmäßig geschieht dies aus zwei Gründen, nämlich