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  • 10.03.2025 · Nachricht · Arbeitsentgelt

    Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum mit Aufwandsentschädigung von fünf Euro pro Stunde ist nicht beitragspflichtig

    | Eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro pro Stunde ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür fünf Euro pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären. Dies entschied das LSG Hessen. |