· Fachbeitrag · Datenschutz
Datenschutzschutzberichte legen Fehler offen: Konsequenzen für Umgang mit Spenderdaten
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre praktischen Anforderungen aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden sind, heißt nicht, dass Datenschutz kein Thema mehr ist. Denn die Tätigkeitsberichte der Bundes- und Landesbehörden legen Fehler offen. So z. B. beim Umgang mit Spenderdaten. SB erläutert, was bei den Spenderdaten beim Datenschutz jetzt veranlasst ist. |
Tätigkeitsberichte: Umsetzung der DSVGO noch lückenhaft
Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) weist in seinem Tätigkeitsbericht 2022 (Seite 8) darauf hin, dass man „eigentlich nach mehr als drei Jahre nach Geltung der DSGVO ‒ hätte erwarten können, dass die Umsetzung von Datenschutzanforderungen zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Das müsste doch ebenso für die Behörden und Unternehmen im Land gelten. (…) Leider ist dies noch nicht so gut gelungen, wie ich es mir erhofft hatte.“
Wichtig | Wer sich selbst einen Überblick über die einzelnen Tätigkeitsberichte verschaffen möchte, findet die „gesammelten Werke“ auf der Website der Stiftung Datenschutz ‒ www.iww.de/s6811.
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