· Fachbeitrag · Datenschutz
Mitarbeiter klagt gegen Stiftungsvorstand wegen Datenschutzverstößen: Wie ist der Rechtsweg?
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Wird ein Stiftungsvorstand von einem Mitarbeiter wegen Datenschutzverstößen verklagt, stellt sich die Frage, welches Gericht hier zuständig ist.Das LAG Düsseldorf hat die Frage beantwortet. |
Das gilt in puncto Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO
Grundsätzlich ist die Stiftung allein die datenschutzrechtlich verantwortliche Person i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für Datenschutzverstöße. Nach einer Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 30.11.2021, Az. 4 U 1158/21, Abruf-Nr. 243127) kann aber auch der Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO sein. Dies ist auch auf den Stiftungsvorstand übertragbar ‒ auch er ist „Verantwortlicher“.
Mitarbeiter klagt gegen die Organvertreterin des Arbeitgebers
Im Fall vor dem LAG Düsseldorf nahm ein Mitarbeiter eines Verbands die Präsidentin in Anspruch. Die Präsidentin, die Mitglied des geschäftsführenden Vorstands war, hatte sich während der Erkrankung des Mitarbeiters an die Mitglieder gewandt und darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter begonnen habe, ‒ aus ihrer Sicht ‒ haltlose wie auch unbelegbare Vorwürfe sowohl gegen den Geschäftsführer als auch gegen ihre Person zu erheben.
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