· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Nachwirkende Pflichten/Obliegenheiten eines ehemaligen Vorstandsmitglieds einer Stiftung
von RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Christoph J. Schürmann
| Ein ehemaliges Mitglied im Vorstand der Stiftung hat auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt nachwirkende Schutz-, Fürsorge- und Obhutspflichten gegenüber der Stiftung. Diese beziehen sich vor allem auf den in der Stiftungssatzung und gegebenenfalls anderweitig manifestierten damaligen Willen des Stifters. Der Beitrag geht auf einen realen Fall zurück. |
1. Das Praxisproblem
Typisieren wir hier zunächst den Praxisfall:
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Eine Person war langjährig Vorstandsmitglied einer rechtsfähigen Stiftung. Das ehemalige Vorstandsmitglied hat mehrfachen Grund zu der Annahme, dass die Stiftungsorgane nicht entsprechend der Stiftungssatzung und dem damaligen Willen des Stifters handeln. |
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