· Fachbeitrag · Erbrecht
Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen Stiftung: Wann beginnt die Zehnjahresfrist zu laufen?
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Überträgt der Stifter Vermögen auf eine Stiftung und übergeht er dabei Pflichtteilsberechtigte, haben diese unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Stiftung. Der folgende Beitrag erläutert, warum sich das erheblich auf das Vermögen der Stiftung auswirkt und warum es von erheblicher Bedeutung ist, in welchem Zeitpunkt diese Pflichtteilsergänzungsansprüche zu laufen beginnen und wann sie verjähren. |
Anspruch kann für Stiftung existenzbedrohend sein
Überträgt der Stifter Vermögen auf eine Stiftung, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass er dabei Pflichtteilsberechtigte übergeht. Diese können u. U. Pflichtteilsergänzungsansprüche haben ‒ und sie direkt gegen die Stiftung geltend machen. Muss die Stiftung diese Pflichtteilsergänzungsansprüche bedienen, z. B. weil sie dazu rechtskräftig verurteilt wird, hat dies erhebliche, schlimmstenfalls existenzvernichtende Auswirkungen auf ihr Vermögen.
Für die Stiftung ist daher entscheidend, in welchem Zeitpunkt diese Pflichtteilsergänzungsansprüche zu laufen beginnen und wann sie verjähren.
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