· Fachbeitrag · Stiftungsreform
Stiftungsgeschäft: Neufassung von § 81 BGB
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Kassel
| Das Bundesjustizministerium wird auf der Grundlage des zweiten Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erstellen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden hier vorgestellt. |
1. Verbrauchsstiftung
§ 81 Abs. 2 BGB-neu soll nach dem Willen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ künftig folgende Fassung erhalten:
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