· Fachbeitrag · Förderrichtlinien
Förderrichtlinien: So erleichtern sie den operativen Gremien die Umsetzung des Stifterwillens
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Wenn es um die Frage geht, für welche Projekte die Mittel einer Stiftung eingesetzt werden sollen, sehen sich die zur Entscheidung berufenen Personen nicht selten einer Vielzahl an potenziellen Förderungsmöglichkeiten gegenüber. Hieraus eine Auswahl zu treffen (und dabei dem Stifterwillen in bester Weise Rechnung zu tragen), ist nicht immer leicht. Bei der Entscheidung können Förderrichtlinien helfen. Bei deren Gestaltung kommt es darauf an, die richtige Balance zwischen Vorgaben für die Stiftungstätigkeit und Flexibilität zu finden. |
Zweck und Erscheinungsformen von Förderrichtlinien
Stiftungen zeichnen sich dadurch aus, dass mit dem ihnen gewidmeten Vermögen bestimmte Zwecke gefördert werden sollen. Häufig sind das gemeinnützige Zwecke (z. B. die Förderung hilfsbedürftiger Personen, von Kunst und Kultur, Forschung oder Wissenschaft, dem Umwelt- oder Tierschutz, dem Sport und vieler weiterer Zwecke), teilweise aber auch ‒ gerade bei sog. Familienstiftungen ‒ private Zwecke.
Die Vorstellungen der Stifter zur Zweckverfolgung sind unterschiedlich ausgeprägt: Während manche Stifter lediglich eine grob umrissene Idee haben oder die Entscheidung bewusst den Stiftungsorganen überlassen wollen, haben andere Stifter detaillierte Vorstellungen, welche Projekte und Maßnahmen die Stiftung fördern können soll. Egal wie konkret die Überlegungen sind: Es lohnt sich darüber nachzudenken, Förderrichtlinien zu verankern bzw. entsprechende Regelungen in der Stiftungssatzung zu treffen.
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