· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Das Zuwendungsempfängerregister kommt zum 01.01.2024 ‒ das sind die Details
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Mit dem Jahressteuergesetz 2020 war beschlossen worden, ab dem 01.01.2024 ein sog. Zuwendungsempfängerregister einzuführen. Und siehe da ‒ es klappt; wenn auch mit einigen „Ecken und Kanten“. |
Das steckt hinter dem Zuwendungsempfängerregister
Das Zuwendungsempfängerregister ist ein Online-Register, in dem alle Organisationen aufgeführt werden, die für Zuwendungen (Spenden) Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen dürfen. Es dient u. a. dazu, die manuelle Ausstellung dieser Bestätigungen durch Online-Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu ersetzen.
Das Register soll die Organisationen in Deutschland und in Europa auflisten, für die die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug anerkennt. Dazu gehören neben steuerbegünstigten Körperschaften auch politische Parteien.
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