15.03.2024 · Nachricht · Grundbuch
Noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung: Treuhänder ist im Grundbuch einzutragen
| Hat ein Erblasser in seinem notariellen Testament ausdrücklich bestimmt, dass die noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung als Ersatznacherbe erben soll, ist das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen, wenn es den Zusatz enthält „die noch der Anerkennung als rechtsfähig bedarf“. In dem Fall ist – so das OLG Köln – der Treuhänder der unselbstständigen Stiftung in das Grundbuch einzutragen sowie der später noch zu gründende Rechtsträger, der die Treuhandschaft übernimmt. |
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