· Fachbeitrag · Immobilienerbe
Erben einer Eigentumswohnung
von RAin Kornelia Reinke, Bonn (www.schiffer.de)
| Der vierte und letzte Teil widmet sich dem Wohnungseigentumsrecht. Ähnlich dem Erbbaurecht ist auch das Wohnungseigentumsrecht wegen kriegsbedingter Wohnungsnot vom Gesetzgeber geschaffen worden. Hier war es der 2. Weltkrieg. Das WEG war notwendig, da das BGB Teileigentum an Gebäuden (Wohnungseigentum) rechtlich nicht kennt. |
1. Was ist Wohnungseigentum?
Die Definition des Wohnungseigentums steht in § 1 Abs. 1 und 2 WEG:
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig