01.02.2024 · Nachricht · In eigener Sache
Neu: Sonderausgabe zur „Zulegung und Zusammenlegung“
| Am 01.07.2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts können damit – unter gewissen Voraussetzungen – miteinander oder zu neuen Stiftungen „verschmolzen“ werden. Das schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten. SB stellt Ihnen in einer Sonderausgabe die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und den Ablauf einer Zulegung bzw. Zusammenlegung vor. |
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