· Fachbeitrag · Zusammenlegung/Zulegung
Neues Stiftungsrecht regelt Zulegung und Zusammenlegung ‒ so sieht der Ablauf aus
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Seit Einführung des neuen Stiftungsrechts gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts können damit künftig ‒ unter gewissen Voraussetzungen ‒ miteinander oder zu neuen Stiftungen „verschmolzen“ werden. Das schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten. SB stellt Ihnen in einer zweiteiligen Serie die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und den Ablauf einer Zulegung bzw. Zusammenlegung vor. Der folgende zweite Teil beschreibt den Ablauf bei der Zulegung bzw. Zusammenlegung nach neuem Stiftungsrecht. |
Das unterscheidet die Zulegung von der Zusammenlegung
Bei der „Zulegung“ und „Zusammenlegung“ handelt es sich um zwei unterschiedliche Strukturmaßnahmen:
- Bei der Zulegung überträgt eine rechtsfähige Stiftung ihr Vermögen auf eine andere, schon bestehende Stiftung. Anschließend erlischt die übertragende Stiftung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig