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  • 25.05.2021 · Nachricht · Liquidität

    Gutschein für Corona-bedingt entfallene Veranstaltung rechtens

    | Fällt eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie aus, müssen Ticketkäufer den Gutschein akzeptieren. Das hat das AG München rechtskräftig entschieden und die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für zwei Tickets abgewiesen. |