25.03.2021 · Nachricht · Liquidität
Gutscheinlösung bei Eintrittskarten verfassungswidrig?
| Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, müssen dem Inhaber einer vor dem 08.03.2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung nicht mehr den Eintrittspreis erstatten, sondern können einen Gutschein übergeben. So bestimmt es Art. 240 § 5 Abs. 1 EGBGB. Das AG Frankfurt a. M. hält diese Gesetzesnorm für verfassungswidrig. |
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