· Fachbeitrag · Personalmanagement
Stichtag 01.08.2022: Novelle des Nachweisgesetzes erfordert Anpassung von Arbeitsverträgen
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Stiftungen haben die gleichen Pflichten wie jeder normale Arbeitgeber. Somit führen die Änderungen im Nachweisgesetz zum 01.08.2022 auch zu Handlungsbedarf bei Stiftungen. Ihre Arbeitsverträge müssen dann zusätzliche Angaben zu Kündigung und Probezeit enthalten. SB zeigt, wie Stiftungen neue Arbeitsverträge gestalten und bestehende Arbeitsverträge anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein. |
Die Änderungen im Nachweisgesetz
Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen musste der deutsche Gesetzgeber insbesondere das Nachweisgesetz ändern. In diesem ist verankert, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss.
Schriftformerfordernis für wesentliche Vertragsbedingungen
So verpflichtet das Nachweisgesetz Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses dem Mitarbeiter schriftlich mitzuteilen. Während Arbeitgeber dazu bisher aber einen Monat Zeit hatten (§ 2 Abs. 1 S. 1 NachweisG), müssen sie diese Niederschrift nun bereits am ersten Arbeitstag dem Mitarbeiter vorlegen.
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