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  • 17.08.2022 · Nachricht · Presserecht

    Stiftung kann presserechtlich wie Behörde zu behandeln sein

    | Juristische Personen des Privatrechts wie z. B. eine GmbH oder eine Stiftung sind presserechtlich wie Behörden zu behandeln, wenn sie durch einen Hoheitsträger errichtet worden sind und dazu dienen sollen, entsprechende öffentliche Aufgaben mit Mitteln des Hoheitsträgers wahrzunehmen und bei denen sich der Hoheitsträger entsprechende Einflussmöglichkeiten sichert, vorbehält oder einräumen lässt. Diese Voraussetzungen sieht das OLG Rostock im Fall der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als erfüllt. |