· Fachbeitrag · Rechtsform
Stiftungsrechtsreform zieht Stiftung & Co. KG in Zweifel: Das sind die Handlungsempfehlungen
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Die Stiftungsrechtsreform hat das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Eine erhebliche Unsicherheit ist nun entstanden, weil der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung en passant die Existenzberechtigung der Stiftung & Co. KG in Zweifel gezogen hat. SB macht Sie mit den Details vertraut und beleuchtet die Handlungsempfehlungen für die Praxis. |
Das Wesen einer Stiftung & Co. KG und die Motive dafür
Bei der Stiftung & Co. KG übernimmt eine rechtsfähige ‒ regelmäßig nichtsteuerbegünstigte ‒ Stiftung die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) in einer Kommanditgesellschaft.
Vorzüge der Stiftung & Co. KG für den Stifter
Die Stiftung & Co. KG kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Unternehmer sein unternehmerisches Vermögen bei seiner Familie belassen möchte, die Familienmitglieder aber keinen Einfluss auf die Unternehmensführung anstreben oder bekommen sollen. Die strategische Geschäftsführung obliegt dem Stiftungsvorstand, z. B. einem angestellten Fremdgeschäftsführer, während die Kommanditanteile nach dem Willen des Unternehmers an die Nachkommen verteilt werden können.
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