· Fachbeitrag · Sozialversicherungsrecht
Neue sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Minijobs ‒ auch ein Thema für Stiftungen
von RAin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| Neue gesetzliche Regelungen in der Sozialversicherung zwingen Arbeitgeber, insbesondere die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unter die Lupe zu nehmen. Der neue gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.19 brutto 9,19 EUR je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die Anhebung des Mindestlohns ist für die Einsatzzeiten der sog. Minijobber von Bedeutung. Gesetzliche Änderungen hat es auch zu der sog. Abrufarbeit gegeben. Für Arbeitgeber und damit auch für Stiftungen kann eine Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Bestimmungen teuer werden. |
1. Das zählt zu den Minijobs
Grundsätzlich werden zwei Arten von Minijobs (offiziell geringfügige Beschäftigung) unterschieden, und zwar die
- geringfügig entlohnten und
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