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  • · Fachbeitrag · Stiftung und Datenschutz

    DSGVO: Herausforderungen auch für Stiftungen

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Zum 25.5.18 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Stiftungen, die sich bislang nicht oder nur sehr wenig mit diesem Thema beschäftigt haben, sollten dies rasch nachholen. |

    1. Handlungsbedarf

    Im Vergleich zu den bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden durch die DSGVO eine Vielzahl von neuen Dokumentations- und Informationspflichten eingeführt. Z. B. bei der Einholung von Einwilligungen gibt es zudem neue Rahmenbedingungen. Drohten bei Datenschutzverstößen bisher bis zu 300.000 EUR Bußgeld, wird der Bußgeldrahmen mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. EUR erheblich erweitert.

     

    Beachten Sie | Das Thema ist sehr vielschichtig und komplex; dieser Beitrag bezweckt, ein Minimum an Sensibilität für dieses Thema zu wecken, kann ‒ umfangsbedingt ‒ aber nicht viel mehr, als die Oberfläche zu berühren.