· Fachbeitrag · Stiftung und Datenschutz
Im besonderen Fokus: Beschäftigtendatenschutz
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Stiftungen ‒ seien sie steuerbegünstigt oder Familienstiftungen ‒ kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung für die bei ihnen Beschäftigten zu. |
1. Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes
Die DS-GVO erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen besondere Regelungen zum Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten vorzusehen, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO. Diese Vorschriften müssen gem. Art. 88 Abs. 2 DS-GVO geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person vorsehen, insbesondere im Hinblick auf
- die Transparenz der Verarbeitung,
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