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  • · Fachbeitrag · Stiftung und Datenschutz

    Im besonderen Fokus: Beschäftigtendatenschutz

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Stiftungen ‒ seien sie steuerbegünstigt oder Familienstiftungen ‒ kommt dem Datenschutz besondere Bedeutung für die bei ihnen Beschäftigten zu. |

    1. Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes

    Die DS-GVO erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen besondere Regelungen zum Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten vorzusehen, Art. 88 Abs. 1 DS-GVO. Diese Vorschriften müssen gem. Art. 88 Abs. 2 DS-GVO geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person vorsehen, insbesondere im Hinblick auf

    • die Transparenz der Verarbeitung,