· Fachbeitrag · Stiftung und Recht
Kann eine uralte Familienstiftung durch einen „Sippenverband“ vertreten werden?
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Wussten Sie, dass der Herr, der früher auf dem 1.000-DM-Schein abgebildet war, eine der ältesten Stiftungen Deutschlands errichtet hat und diese Stiftung sogar heute noch aktiv ist, u. a. als Klägerin vor dem VG Magdeburg (21.11.18, 8 A 98/18, Abruf-Nr. 207357 ). |
Sachverhalt
Geklagt hatte die Zieringsche Familienstiftung (im Weiteren Stiftung), eine der ältesten Familienstiftungen Deutschlands. Begründet wurde sie von Johannes Scheyring (auch Ziering), geb. 1454 in Wemding, gest. 1516 in Halberstadt, der selbst keine Nachkommen hatte. Scheyring war Rektor der Universität Leipzig und später Domherr zu Magdeburg und Halberstadt. Ein 1529 von Lucas Cranach dem Älteren geschaffenes Porträt Scheyrings war von 1964 bis 1992 auf dem Geldschein über 1.000 Deutsche Mark abgebildet.
Die Stiftung vergab bis nach dem Ersten Weltkrieg an Nachkommen des Bruders Scheyrings Stipendien für junge Männer sowie Aussteuerhilfen für junge Frauen. 1934 wurde im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt A als Patron der Stiftung festgelegt, bis der frühere Vermögensstand wieder erreichtet ist, keine Auszahlungen mehr vorzunehmen. 1935 wurde ein Sippenverband gegründet, mit dem Zweck, die Stiftung wieder zu beleben. Mit Beschluss des Rats der Stadt A wurde die Stiftung mit Sitz in A im Jahr 1955 gem. § 87 BGB wegen Vermögenslosigkeit und Nichterfüllung des Stiftungszwecks aufgelöst.
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