22.07.2020 · Nachricht · Stiftung von Todes wegen
OLG Braunschweig: „Stiftung i. Gr.“ existiert nicht
| Eine „Stiftung i. Gr.“ existiert nicht. Eine Stiftung erlangt erst durch die Anerkennung der Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Das gilt auch für eine Stiftung von Todes wegen. Das hat das OLG Braunschweig klargestellt. |
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