· Fachbeitrag · Stiftungsreform
Neuregelung des Stiftungsgeschäftes: notwendige Angaben
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Kassel
| Das Bundesjustizministerium wird auf der Grundlage des zweiten Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erstellen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden hier vorgestellt. |
1. Neufassung von § 81 BGB
§ 81 BGB soll nach dem Willen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ künftig folgende Fassung erhalten:
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(1) Im Stiftungsgeschäft muss der Stifter
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