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  • · Fachbeitrag · Stiftungsvermögen

    Das Stiftungsvermögen nach dem neuen Stiftungsrecht: Die Eckpunkte beim Grundstockvermögen

    von Rechtsanwältin und Dipl.-Kffr. (FH) Melanie Jakobs, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

    | Die im BGB verankerte Stiftungsrechtsreform, die am 01.07.2023 in Kraft getreten ist, hat eine Reihe von Neuregelungen zum Stiftungsvermögen hervorgebracht. Es wird nun differenziert zwischen dem Grundstockvermögen und dem sonstigen Vermögen. Zudem finden sich erstmalig bundeseinheitliche Regelungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens im Gesetz. Grund für SB, die Neuerungen zum Stiftungsvermögen in einer zweiteiligen Serie zu beleuchten. Teil 1 erläutert die Zusammensetzung des Grundstockvermögens sowie die Anforderungen an die Verwaltung dieses Vermögens. |

    So setzt sich das Grundstockvermögen zusammen

    Mit der Reform des Stiftungsrechts unterscheidet der Gesetzgeber in § 83b Abs. 1 BGB erstmalig zwischen dem Grundstockvermögen und dem sonstigen Vermögen. Weiterhin wurden die einzelnen Komponenten des Grundstockvermögens klar definiert. Nach § 83b Abs. 2 BGB besteht das Grundstockvermögen einer Stiftung aus

    • dem gewidmeten Vermögen,