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  • · Fachbeitrag · Unternehmensverbundene Stiftungen

    Die Errichtung der unternehmensverbundenen Stiftung ‒ auf diese Details kommt es an

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Wenn Stiftungen einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen, spricht man von unternehmensverbundenen Stiftungen. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung. Im nachfolgenden zweiten Teil geht es um die Errichtung der unternehmensverbundenen Stiftung; und zwar um die Details zur Vorbereitung, Errichtung und Vermögensübertragung gerade im Hinblick auf die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in die unternehmensverbundene Stiftung. |

    Die Vorbereitungsphase

    Eine Stiftung errichtet sich nicht von einem Tag auf den anderen, sondern ihr geht eine ‒ teils mehrere Monate oder sogar Jahre ‒ andauernde Vorbereitungsphase voraus. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Stiftung zukunftsfähig ist und die (Satzungs-)Gestaltung dauerhaft den Stifterwillen wiedergeben kann. Bevor die Stiftung errichtet wird, müssen deswegen die Rahmenbedingungen durchdacht und vorbereitet werden. Das bedeutet:

     

    • Die wesentlichen Merkmale der Stiftung (v. a. Stiftungszweck und Stiftungsvermögen) müssen feststehen. Der Stifter muss „stifterrreif“ sein, sich also u. a. sicher sein, sein Vermögen dauerhaft zugunsten der Stiftung aufgeben zu wollen. In diesem Zusammenhang sollte er auch Alternativgestaltungen in seine Überlegungen einbeziehen.