· Fachbeitrag · Unternehmensverbundene Stiftungen
Die unternehmensverbundene Stiftung: Begriff, Motive, steuerlicher Rahmen und Alternativen
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Von unternehmensverbundenen Stiftungen spricht man, wenn Stiftungen einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung. Er lehrt: Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl an Stiftungsformen, Gestaltungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken. In diesem ersten Teil geht es um den Begriff der unternehmensverbundenen Stiftung, die Motive, den steuerlichen Rahmen und mögliche Alternativen. |
Der Begriff der unternehmensverbundenen Stiftung
Die unternehmensverbundene Stiftung ist keine besondere Stiftungsform. Im Ausgangspunkt handelt es sich vielmehr um eine „normale“ rechtsfähige Stiftung (im Regelfall des bürgerlichen Rechts) oder um eine unselbstständige Stiftung (auch „Treuhandstiftung“ genannt). Im Vergleich zu anderen Stiftungen zeichnet sich die unternehmensverbundene Stiftung jedoch dadurch aus, dass sie einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen hat. Diese Beziehung kann sehr unterschiedliche Formen annehmen:
- Typischerweise verbindet man mit dem Begriff der unternehmensverbundenen Stiftung eine Stiftung, deren Vermögen sich im Wesentlichen aus Unternehmensbeteiligungen zusammensetzt bzw. die Stiftung einen relevanten Anteil an einem Unternehmen hält (z. B. eine Mehrheitsbeteiligung oder eine Sperrminorität, die ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen gewährt). In der Praxis sind diese sog. „Beteiligungsträgerstiftungen“ der häufigste Anwendungsfall unternehmensverbundener Stiftungen. Die Details und Gestaltungsformen variieren jedoch von Stiftung zu Stiftung.
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