· Fachbeitrag · Unternehmensverbundene Stiftungen
Die unternehmensverbundene Stiftung: Das sind die Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
| Wenn Stiftungen einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen, spricht man von unternehmensverbundenen Stiftungen. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung und zeigt: Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl an Stiftungsformen, Gestaltungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken. Im folgenden Beitrag geht es um die Gestaltungsmöglichkeiten rund um Präambel, Stiftungszweck, Stiftungsvermögen, Stiftungsorgane und Strukturmaßnahmen. |
Großer Gestaltungsspielraum für Regelungen
Egal, ob man eine rechtsfähige oder eine unselbstständige unternehmensverbundene Stiftung ins Leben ruft. Sie hat immer die große Gestaltungsfreiheit als Vorteil. Eine Stiftung kann hinsichtlich Zweck, Vermögen und innerer Struktur an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Das bedeutet zugleich, dass es eine unternehmensverbundene Stiftung „von der Stange“ nicht gibt. Es bedarf immer einer sorgfältigen Gestaltung. Flexible und auf seine Wünsche angepasste Regelungen kann der Stifter dann an nahezu jeder Stelle der Stiftungssatzung und ihren Nebenordnungen (z. B. in Anlage- oder Förderrichtlinien oder einer Geschäftsordnung) schaffen.
Präambel: Motivation und Ziele des Stifters
Schon am Anfang der Stiftungssatzung ist Individualität des Stifters gefragt. Seine Motivation zur Errichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung und seine Vision von der Arbeit dieser Stiftung sollte er in einer Präambel beschreiben, die den übrigen Satzungsregelungen vorangestellt ist. Die Regelungen können kurzgehalten sein, sollten einem Leser aber einen Einblick in die Überlegungen des Stifters bei Errichtung der Stiftung ermöglichen.
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