13.07.2022 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
4.500 Euro Corona-Beihilfen: Welche Pflegedienste profitieren?
| Ein Leser fragt: Der neue § 3 Nr. 11b EStG gestattet es Arbeitgebern, in bestimmten Einrichtungen tätigen Arbeitnehmern in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 bis zu 4.500 Euro steuer- und beitragsfrei zuzuwenden, wenn die Gewährung zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Welche Pflegedienste können profitieren? |
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