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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Steuerfreie Sachzuwendungen an Mitarbeiter: Diese Gestaltungen sind in der Praxis möglich

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Stiftungen möchten häufig durch steuerfreie Sachzuwendungen wie Kita-Beiträge, Jobrad, Smartphone oder Gutscheine für die Begünstigten eine effektive Brutto- wie Nettovergütung schaffen. Das Problem daran: Für steuerfreie Sachzuwendungen ist zu unterscheiden, ob der Empfänger ein Mitarbeiter, Destinatär, ehrenamtlicher Helfer oder Vorstandsmitglied der Stiftung ist. SB stellt in einer zweiteiligen Serie vor, was für die einzelnen Personengruppen gilt. In diesem ersten Teil beleuchtet SB, welche Sachzuwendungen für Mitarbeiter sich in der Praxis anbieten. |

    Darum sind Sachzuwendungen für Mitarbeiter interessant

    Für jeden Mitarbeiter, der bei einer Stiftung beschäftigt ist, steht neben dem Arbeitsumfeld die Nettoentlohnung im Vordergrund. Immerhin dient diese der Absicherung seines Lebensunterhalts. Ein hoher Nettolohn trägt also auch dazu bei, Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. Doch das hat auch einen Nachteil: Denn weil zu dem (hohen) Nettolohn noch Steuern und Sozialabgaben hinzu kommen, muss die Stiftung für diesen tief in die Tasche greifen ‒ und das geht zulasten ihres Gewinns.

     

    • Beispiel 1

    Ein lediger Mitarbeiter der Stiftung soll ein Nettogehalt von 2.000 Euro erhalten.

     

    Lösung: Das gewünschte Nettogehalt kostet die Stiftung 2024 etwa 3.505 Euro (2.000 Euro plus ca. 297 Euro Lohnsteuer und 1.208 Euro Sozialabgaben). Soll das Nettogehalt auf 2.300 Euro angehoben werden, wird die Stiftung bereits mit Lohnkosten von etwa 4.150 Euro konfrontiert. Die Stiftung muss also weitere 645 Euro aufwenden, damit das Nettogehalt des Mitarbeiters um 300 Euro steigt.