28.07.2022 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Corona-Bonus in der Pflege – die Eckpunkte
| Zahlreiche Stiftungen unterhalten Krankenhäuser oder Pflegeheime. Für diese ist es wichtig zu wissen, wie die Neuerungen aussehen, die § 3 Nr. 11b EStG bereithält. Konkret geht es um die Möglichkeit, noch bis zum 31.12.2022 Arbeitnehmern bis zu 4.500 Euro als Prämie infolge der Corona-Krise steuer- und beitragsfrei auszuzahlen. Der SB-Schwesterinformationsdienst LGP Löhne und Gehälter professionell beleuchtet aktuell, wer begünstigt ist und welche Voraussetzungen konkret erfüllt werden müssen. |
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