· Fachbeitrag · Sonderzahlungen
Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Arbeitnehmer sind durch die anhaltend hohe Inflation weiterhin stark belastet. Um sie zu unterstützen, wurde durch § 3 Nr. 11c EStG eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für eine Inflationsausgleichsprämie geschaffen. Stiftungen haben so die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. SB stellt Ihnen die Details der Inflationsausgleichsprämie vor. |
Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
Um von der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in § 3 Nr. 11c EStG profitieren zu können, muss
- 1. die Stiftung einem ihrer Arbeitnehmer
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