· Fachbeitrag · Arbeitgerleistungen
Mit „begünstigter Wohnraumüberlassung“ mehr neue Mitarbeiter gewinnen
von RAin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| Alle Stiftungen und ihre operativ am Markt tätigen Tochtergesellschaften kennen das Thema Fachkräftemangel. Vor allem in Ballungszentren, wo die Not an bezahlbarem Wohnraum noch größer ist als anderswo, kann die „begünstigte Wohnraumüberlassung an Mitarbeiter“ ein Game changer sein. SB macht Sie mit den gemeinnützigkeits- und steuerrechtlichen Voraussetzungen vertraut. |
Der Musterfall für eine Wohnraumüberlassung
Das das Thema für Sie möglichst greifbar wird, werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen anhand eines Musterfalls durchdekliniert.
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Eine gemeinnützige Stiftung betreibt im ländlichen Bereich eine Klinik. Wohnraum ist zwar vorhanden; dieser ist aber wenig attraktiv, weshalb Personal schwer zu gewinnen ist. Die Klinik plant deshalb, ein stillgelegtes Hotel zu erwerben (alternativ langfristig anzumieten) und zu einem „Mitarbeiterwohnhaus“ umzubauen bzw. zu modernisieren, um es Mitarbeitenden kostenfrei zur vorübergehenden Nutzung zu überlassen. |
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