· Fachbeitrag · ausländische stiftungen
Ausländische rechtsfähige Stiftungen: Grundzüge der Erbschaft- und Schenkungsteuerfolgen
von RA Dr. Thomas Stein, FA StR/Stb und Stefan Zinser, Assessor jur., Ulm
| Aufgrund zunehmender Internationalisierung ist der deutsche Berater immer öfter mit ausländischen rechtsfähigen Stiftungen konfrontiert. Neben den laufenden ertragsteuerlichen Auswirkungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 9, § 20 Abs. 2 Nr. 8 EStG, § 15 AStG ) geraten insbesondere die schenkungsteuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit ausländischen Stiftungen in den Fokus. Mit diesem Thema beschäftigt sich der folgende Beitrag und gibt einen Überblick über die anzuwendenden Rechtsnormen. |
1. Besteuerungstatbestände für Stiftungen
Soweit es sich nicht um Zuwendungen an steuerbegünstigte Stiftungen handelt - die etwa wegen Gemeinnützigkeit eine Steuerbefreiung über § 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG erfahren - ist zwischen den verschiedenen Besteuerungssituationen ausländischer Stiftungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu unterscheiden:
- Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen aufgrund Stiftungsgeschäfts bei Errichtung der Stiftung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) bzw. im Fall der Anordnung der Stiftung durch den Erblasser (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG).
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