06.06.2024 · Nachricht · Betriebsprüfung/Arbeitsentgelt
BSG: Verspätete Pauschalversteuerung – keine Beitragsfreiheit
| Stiftungen aufgepasst: Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine Betriebsfeier zum Firmenjubiläum sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dies hat das BSG entschieden. |
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