· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Steuerliche Regeln rund um Betriebsveranstaltungen kennen und Steuerfallen vermeiden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Belegschaft motivieren, das Kennenlernen übergreifend ermöglichen, zum Jahresende für die Mitarbeit danken ‒ das alles sind Gründe, warum Stiftungen Betriebsveranstaltungen durchführen. Umso besser, dass das Finanzamt diese auch noch steuerlich fördert. Die Regeln in Sachen Betriebsausgabenabzug muss man aber kennen, sonst kann es schnell mal teuer werden. SB zeigt nachfolgend, was es aktuell zu beachten gilt. |
Die steuerliche Definition von Betriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen Begleitpersonen anlässlich solcher Veranstaltungen gehören zum Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG).
Zu den Betriebsveranstaltungen gehören typischerweise Betriebsausflüge, Jubiläums-, Sommer- und Weihnachtsfeiern. Wer die Veranstaltung organisiert, ist unerheblich.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig