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  • · Fachbeitrag · Ehrenamtsvergütung

    BMF kündigt Entschärfungen an

    | Anfang 2012 hatte das BMF überraschend die Angemessenheit der Vergütung bei Ehrenamtlern festgelegt. Mit BMF-Schreiben vom 2.1.12, IV D 3 - S 7185/09/10001 , Abruf-Nr. 120332 , hatte es die in § 4 Nr. 26b UStG geregelten Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung dieser Entschädigungen streng ausgelegt. Dokumentationspflichten sollten verschärft, Vergütungshöchstgrenzen eingeführt und Umsatzsteuerbefreiung bei Zahlung pauschaler Vergütungen generell versagt werden. Inkrafttreten sollten die Neuregelungen zum 1.4.12. Das BMF hat sich nun zum Umdenken entschlossen |

     

    Schon im März hatte das BMF nach vehementer Kritik das Inkrafttreten der Neuregelung auf den 1.1.13 verschoben und weitere Anpassungen angekündigt. Die entsprechenden Erörterungen sind nunmehr abgeschlossen und werden erneut eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) zur Folge haben. Darin sollen insbesondere die Regelungen zu den Nachweispflichten, der Anerkennung pauschaler Vergütungen und der Berücksichtigung von Auslagenersatz entschärft werden.

     

    Ob es dem BMF gelingt, eine sachgerechte und praxistaugliche Regelung zu finden wird sich zeigen. Die Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens darf mit Spannung erwartet werden.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 101 | ID 33957940